Verhaltenskodex
Finarte (India) Oy (im Folgenden Finarte) verpflichtet sich zur Achtung der Menschenrechte und zur Sicherstellung nachhaltiger Arbeitsmethoden. Ziel dieses Verhaltenskodexes ist es, die Werte und Prinzipien festzulegen, die das Unternehmen in seinen Lieferketten umsetzen möchte. Der Verhaltenskodex basiert auf internationalen Übereinkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zentralen UN-Konventionen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Prinzipien stellen die Mindestanforderungen dar, die Finarte (India) Oy an seine Lieferanten und andere Subunternehmer stellt. Es liegt in der Verantwortung der Lieferanten von Finarte, ihre Subunternehmer über diesen Verhaltenskodex zu informieren.
Um die Einhaltung unserer Anforderungen durch unsere Geschäftspartner zu überwachen, behalten wir uns das Recht vor, unangekündigte Besuche in allen Produktionseinheiten, die Waren für Finarte herstellen, durchzuführen. Zudem behält sich Finarte das Recht vor, eine unabhängige dritte Partei mit der Durchführung von Audits zur Bewertung der Einhaltung dieses Verhaltenskodexes zu beauftragen. Eine mangelnde Kooperationsbereitschaft oder wiederholte Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zur Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Finarte führen.
Gesetzliche Anforderungen
Alle Geschäftspartner von Finarte müssen die nationalen Gesetze der Länder, in denen sie tätig sind, einhalten.
Zusätzlich verpflichten sich die Geschäftspartner zur Einhaltung der in diesem Dokument festgelegten Anforderungen. Diese können über die nationalen gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.
Rechte der Arbeitnehmer
Alle Geschäftspartner von Finarte müssen mit allen Mitarbeitern schriftliche Arbeitsverträge abschließen. Die Arbeitsverträge müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst sein und die Arbeitsbedingungen klar definieren.
Kein Zwangs- oder Schuldknechtschaftsarbeit
Finarte akzeptiert keine Form von Zwangs-, Schuldknechtschafts- oder unfreiwilliger Arbeit. Jeder Mitarbeiter muss mit Respekt und Würde behandelt werden. Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass Wanderarbeiter die gleichen Rechte haben wie einheimische Arbeitnehmer. Alle Arbeiter haben das Recht, ihre Beschäftigung frei zu beenden, ohne Strafen befürchten zu müssen.
Keine Diskriminierung
Finarte akzeptiert keinerlei Diskriminierung. Geschäftspartner dürfen Mitarbeiter nicht aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, Schwangerschaft, Behinderung, sozialem Hintergrund, sexueller Orientierung, politischer Meinung, Krankheiten oder anderen diskriminierenden Faktoren benachteiligen. Arbeitnehmer dürfen aus den genannten Gründen weder belästigt noch diszipliniert werden.
Vereinigungsfreiheit
Alle Geschäftspartner von Finarte müssen das Recht der Arbeitnehmer respektieren, Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zu gründen oder diesen beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen. Eine Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit ist nicht zulässig.
Falls gewerkschaftliche Aktivitäten im Land des Geschäftspartners gesetzlich verboten sind, müssen Geschäftspartner ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, eigene Vertreter zu wählen, mit denen sie über arbeitsbezogene Themen sprechen können.
Kinderarbeit
Finarte akzeptiert keine Kinderarbeit. Geschäftspartner dürfen keine Kinder unter 16 Jahren beschäftigen.
Falls Kinder aus dem Arbeitsumfeld entfernt werden, müssen Geschäftspartner aktiv Maßnahmen ergreifen, um deren Schutz sicherzustellen. Nach Möglichkeit sollten alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für erwachsene Familienangehörige der betroffenen Kinder geprüft werden.
Junge Arbeitnehmer
Alle Geschäftspartner von Finarte müssen die gesetzlichen Einschränkungen zur Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren einhalten. Junge Arbeitnehmer dürfen nur Tätigkeiten ausführen, die weder ihre Gesundheit gefährden noch ihre Schulbildung beeinträchtigen.
Löhne
Alle Geschäftspartner von Finarte müssen das Recht der Arbeitnehmer auf eine faire Vergütung respektieren, die ihnen und ihren Familien ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.
Die Löhne müssen regelmäßig und pünktlich gezahlt werden und den Fähigkeiten, der Ausbildung und der Erfahrung des Mitarbeiters entsprechen. Geschäftspartner müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, den branchenüblichen Lohn oder den im Tarifvertrag festgelegten Lohn zahlen – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Arbeitszeiten
Alle Geschäftspartner von Finarte müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer nicht mehr als 48 reguläre Arbeitsstunden pro Woche leisten müssen. Überstunden müssen freiwillig erfolgen, dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und müssen gesetzeskonform vergütet werden.
Zudem müssen Arbeitnehmer tägliche Ruhepausen sowie mindestens einen freien Tag innerhalb von sieben Tagen erhalten.
Gesundheit und Sicherheit
Alle Geschäftspartner von Finarte müssen eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter gewährleisten.
Die Arbeitsstätten müssen regelmäßig gereinigt und instand gehalten werden. Geschäftspartner müssen Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu erkennen, zu vermeiden und zu bewältigen. Unsichere Gebäude oder gefährliche Arbeitsgeräte sind nicht erlaubt.
Erste-Hilfe-Ausrüstung muss vorhanden sein, Notausgänge müssen gut sichtbar, unversperrt und leicht zugänglich sein. Alle Mitarbeiter müssen das Recht haben, die Arbeitsstätte im Falle einer unmittelbaren Gefahr ohne Erlaubnis zu verlassen.
Zudem müssen sauberes Trinkwasser, sichere und saubere Ess- und Ruhebereiche sowie hygienische Koch- und Lagermöglichkeiten für Lebensmittel gewährleistet sein.
Umweltschutz
Alle Geschäftspartner von Finarte müssen die Umwelt respektieren und die geltenden Umweltgesetze einhalten. Sie müssen die entsprechenden Umweltgenehmigungen für ihre Tätigkeiten besitzen.
Wasser ist in vielen Teilen der Welt eine knappe Ressource und sollte effizient genutzt werden. Alle Abwässer müssen gemäß den lokalen Vorschriften behandelt und entsorgt werden. Geschäftspartner müssen daran arbeiten, Ressourcen effizienter zu nutzen und Abfälle zu reduzieren.
Chemikalien
Alle Geschäftspartner von Finarte müssen die geltende europäische Chemikalienverordnung REACH einhalten. An den Einsatzorten der Chemikalien muss ein Sicherheitsdatenblatt (MSDS) verfügbar sein.
Tierschutz
Finarte duldet keine Tierquälerei in der Produktion. Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass tierische Materialien von Tieren stammen, die gemäß den geltenden Tierschutzgesetzen und internationalen Empfehlungen behandelt wurden.
Verpflichtung zum Verhaltenskodex
Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex ist für alle Geschäftspartner mit einer Geschäftsbeziehung zu Finarte verpflichtend.
Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Geschäftspartner zur Einhaltung des Finarte-Verhaltenskodexes und zur Weitergabe dieser Informationen an ihre Subunternehmer, um deren Einhaltung zu gewährleisten.