Verhaltenskodex

 

Finarte (India) Oy (im Folgenden „Finarte“) verpflichtet sich, die Menschenrechte zu achten und nachhaltige Arbeitsmethoden zu gewährleisten. Ziel dieses Verhaltenskodexes ist es, die Werte und Grundsätze festzulegen, die das Unternehmen in seinen Lieferketten umzusetzen bestrebt ist. Der Verhaltenskodex basiert auf internationalen Übereinkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wichtigen UN-Konventionen, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Die im Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze stellen die Mindestanforderungen dar, die Finarte (India) Oy an seine Lieferanten und andere Subunternehmer stellt. Es liegt in der Verantwortung der Lieferanten von Finarte, ihre Subunternehmer über den Verhaltenskodex von Finarte zu informieren.

Um die Einhaltung unserer Anforderungen durch unsere Geschäftspartner zu überwachen, behalten wir uns das Recht vor, unangekündigte Besuche in allen Betrieben durchzuführen, die Waren für Finarte herstellen. Finarte behält sich außerdem das Recht vor, einen unabhängigen Dritten zu beauftragen, Audits durchzuführen, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu überprüfen. Die Weigerung zur Zusammenarbeit oder wiederholte Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zur Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Finarte führen.

 

Rechtliche Hinweise

Alle Geschäftspartner von Finarte müssen die nationalen Gesetze der Länder einhalten, in denen sie tätig sind.

Auch unsere Geschäftspartner verpflichten sich zur Einhaltung der in diesem Dokument festgelegten Anforderungen. Geschäftspartner sollten beachten, dass diese über die Anforderungen des nationalen Rechts hinausgehen können.

 

Arbeitnehmerrechte

Alle Geschäftspartner von Finarte müssen schriftliche Arbeitsverträge mit allen Mitarbeitern haben. Die Arbeitsverträge müssen in der Landessprache verfasst sein und die Arbeitsbedingungen enthalten.

 

Keine Zwangsarbeit

Finarte akzeptiert keinerlei Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwilliger Arbeit. Jeder Mitarbeiter muss mit Respekt und Würde behandelt werden. Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass Wanderarbeiter die gleichen Rechte haben wie einheimische Mitarbeiter. Alle Arbeiter haben das Recht, ihre Arbeit zu verlassen und ihr Arbeitsverhältnis frei zu kündigen, ohne dafür bestraft zu werden.

 

Keine Diskriminierung

Finarte akzeptiert keinerlei Diskriminierung. Geschäftspartner dürfen Mitarbeiter nicht aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, Schwangerschaft, Behinderung, sozialem Hintergrund, sexueller Orientierung, politischer Meinung, Krankheit oder anderen Umständen diskriminieren, die zu Diskriminierung führen könnten. Arbeitnehmer dürfen aus keinem der oben genannten Gründe schikaniert oder disziplinarisch belangt werden.

 

Vereinigungsfreiheit

Alle Geschäftspartner von Finarte müssen das Recht der Mitarbeiter respektieren, Vereinigungen ihrer Wahl zu gründen oder ihnen beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen. Eine Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft ist nicht zulässig.

Bei der Geschäftstätigkeit in Ländern, in denen gewerkschaftliche Aktivitäten ungesetzlich sind, müssen Geschäftspartner den Arbeitnehmern gestatten, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen, mit denen das Unternehmen einen Dialog über arbeitsplatzbezogene Themen führen kann.

 

Kinderarbeit

Finarte lehnt Kinderarbeit ab. Geschäftspartner dürfen keine Kinder unter 16 Jahren beschäftigen. Alle Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass sie niemanden unter diesem Alter beschäftigen.

In Fällen, in denen Geschäftspartner Kinder vom Arbeitsplatz entfernen, sollten sie proaktiv Maßnahmen ermitteln, um den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Gegebenenfalls sollen sie die Möglichkeit prüfen, den erwachsenen Haushaltsmitgliedern der Familie der betroffenen Kinder menschenwürdige Arbeit zu bieten.

 

Junge Arbeiter

Alle Geschäftspartner von Finarte müssen die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren einhalten. Werden junge Arbeitnehmer beschäftigt, müssen die Geschäftspartner sicherstellen, dass die Art der Arbeit nicht gesundheitsschädlich ist und die Arbeitszeiten den Schulbesuch nicht beeinträchtigen.

 

Löhne

Alle Geschäftspartner von Finarte müssen das Recht der Arbeitnehmer auf eine faire Vergütung respektieren, die ausreicht, um ihnen und ihren Familien ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Löhne müssen regelmäßig und pünktlich gezahlt werden, sich auf die regulären Arbeitszeiten beziehen und die Fähigkeiten, die Ausbildung sowie die Erfahrung des Arbeitnehmers widerspiegeln.

Geschäftspartner müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, den branchenüblichen Lohn oder den in einem Tarifvertrag ausgehandelten Lohn zahlen, je nachdem, welcher höher ist.

 

Arbeitszeiten

Alle Geschäftspartner von Finarte müssen sicherstellen, dass die Arbeiter nicht mehr als 48 reguläre Arbeitsstunden pro Woche leisten müssen. Überstunden müssen die Ausnahme sein, stets freiwillig für den Arbeitnehmer erfolgen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vergütet werden. Überstunden dürfen niemals 12 Stunden pro Woche überschreiten. Darüber hinaus müssen Geschäftspartner ihren Arbeitern das Recht auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag und das Recht auf mindestens einen freien Tag alle sieben Tage gewähren.

 

Gesundheit und Sicherheit

Alle Geschäftspartner von Finarte müssen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter sorgen. Die Räumlichkeiten müssen regelmäßig instand gehalten und gereinigt werden und ein gesundes Arbeitsumfeld bieten.

Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass Systeme vorhanden sind, um potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu erkennen, zu bewerten, zu vermeiden und darauf zu reagieren. Gefährliche Ausrüstung oder unsichere Gebäude werden nicht akzeptiert. Entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung muss verfügbar sein. Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet und frei zugänglich sein. Jeder muss das Recht haben, das Gelände bei unmittelbarer Gefahr ohne Einholung einer Genehmigung zu verlassen.

Geschäftspartner müssen den Zugang zu Trinkwasser, sicheren und sauberen Ess- und Ruhebereichen sowie sauberen und sicheren Koch- und Lagerräumen für Lebensmittel gewährleisten.

 

Umwelt

Alle Geschäftspartner von Finarte müssen die Umwelt respektieren und alle Umweltgesetze in den Ländern einhalten, in denen sie tätig sind. Geschäftspartner müssen über die entsprechenden Umweltgenehmigungen für ihre Betriebe verfügen.

Wasser ist in vielen Teilen der Welt eine knappe Ressource und sollte so effizient wie möglich genutzt werden. Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass das gesamte Abwasser gemäß den örtlichen Vorschriften behandelt und entsorgt wird.

Geschäftspartner müssen sich bemühen, die Ressourceneffizienz zu verbessern und Abfall während der Produktion zu reduzieren. Alle Abfälle müssen auf verantwortungsvolle Weise und in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen entsorgt werden.

 

Chemikalien

Alle Geschäftspartner von Finarte müssen die aktuelle europäische Chemikalienverordnung REACH einhalten. An dem Ort, an dem die Chemikalien verwendet werden, sollte ein Sicherheitsdatenblatt (MSDS) verfügbar sein.

 

Tierschutz

Finarte lehnt jegliche Schädigung oder Grausamkeit gegenüber Tieren während der Produktion ab. Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass tierische Materialien von Tieren stammen, die gemäß den Tierschutzgesetzen und internationalen Empfehlungen behandelt werden.

 

Verpflichtung zum Verhaltenskodex

Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex ist für alle Geschäftspartner, die eine Geschäftsbeziehung mit Finarte unterhalten, verpflichtend.

Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Geschäftspartner, den Verhaltenskodex von Finarte einzuhalten und die Verantwortung zu übernehmen, alle Subunternehmer darüber zu informieren, um deren Einhaltung sicherzustellen.